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GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE

GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE

Wenn der Kunde Unternehmer ist, schließen die Parteien die Haftung aufgrund der Gewährleistung gemäß Art. 558 §1 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Dies gilt nicht für Fehler, die hinterhältig versteckt werden.

Sichtbare Schäden oder Mengenabweichungen müssen dem Transportunternehmen gemeldet werden.

Die Parteien haften nicht, wenn sie ihre Pflichten wegen eines unvorhergesehen oder eines als Höhere Gewalt geltenden Ereignisses überhaupt nicht oder nur teilweise erfüllen können; darunter fallen u. a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Epidemie, Überschwemmungen, Feuer, Unwetter, Rohstoffknappheit, Streik im Transportsektor, Teil- oder Vollstreiks bzw. Aussperrungen. Die Partei, die von derartigen Ereignissen betroffen ist, hat die andere hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von  14 Werktagen vom Eintritt dieses Ereignisses zu unterrichten. Die Parteien vereinbaren, dass sie schnellstmöglich absprechen, wie die Bestellung bearbeitet werden soll, solange die Höhere

Bei einigen Artikeln gewähren wir eine Sondergarantie. Diese Artikel sind jeweils mit einem Hinweis ausgewiesen.

Kontakt für Gewährleistung und Garantien:

MRS Group Sp. z o. o., Obórznia 18, 89-210 Łabiszyn, Polen
E-mail: shop@mrsolar.eu

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